Neugier lässt sich nicht verbieten

Veröffentlicht am 19.05.2020 21:49

Wie effektiv und sinnvoll der Altersnachweis am Zigarettenautomaten oder beim Kauf von Alkohol ist, darüber lässt sich, wenn man es realistisch betrachtet, durchaus diskutieren. Was gut gemeint ist, Kinder und Jugendliche vor Suchtmitteln wie Tabak und alkoholischen Getränken zu schützen, dass floppt meist in der Praxis.

Schon zu meinen Zeiten, vor meiner Volljährigkeit, gab es in unserer Clique immer ein paar ältere Freunde mit deren Hilfe sich das Mindestalter umgehen liess.

Durchaus ist es auch keine Seltenheit, dass pubertierende Jugendliche mit dem Führerausweis eines Elternteils zum nächsten Automaten laufen, um sich neue Glimmstängel zu holen. Selbst an den Kinokassen schlängeln sich immer wieder Jüngere vorbei und schauen sich Filme an, deren Freigabe deutlich über ihrem tatsächlichen Alter liegt. Kurzum, es war seit jeher so und wird auch immer so bleiben! Jedes Hindernis lässt sich umgehen und jede Hürde überwinden!

Selbigen Jugendschutz versucht man auch seit Jahren bei sexuellen Medieninhalten durchzusetzen. Ganz klar, die Gewalt,- Kinder- und Pornografie mit Tieren gehören strikt verboten. Schon das Produzieren solcher Fotos, Schriften und Videos gehört strafrechtlich verfolgt.

Die sexuelle Neugier hingegen, wenn die körperliche und psychische Geschlechtsreife voranschreitet, die Sexualorgane sich verändern und der Reifeprozess im Gehirn einsetzt, ist etwas völlig Normales.

Wenn die Hoden des Heranreifenden beginnen Samenflüssigkeit zu produzieren, junge Frauen ihre erste Periode bekommen, er fortan zeugungsfähig und sie empfängnisbereit ist, dann setzt das Interesse am anderen Geschlecht ein. In dieser Phase der Selbstfindung und Körpererkundung, dient das Internet häufig dazu den Wissensdurst zu stillen. Nacktfotos werden gesucht, Genitalien angeschaut und nicht selten sind Pornos aus dem Internet stetige Begleiter beim Masturbieren.

Kopfschüttelnd las ich, dass unser Nachbar Deutschland noch in diesem Jahr die verpflichtende Altersprüfung durchsetzen will und damit der Zugang zu solchen Inhalten erschwert werden soll.

Und die Medienkontrolleure meinen es ernst. Sie drohen mit der Sperrung von Pornoseiten, die sich nicht an die Alterskontrolle halten. Das blosse Bestätigen der Volljährigkeit genügt den strengen Sittenwächtern nicht. Sie fordern die Einführung eines Nachweises, der das bereits erreichte 18.Lebensjahr wirksam belegt. Dass Pornos nicht produziert werden um aufzuklären, mag stimmen. Auch jene Bedenken, dass sich Inhalte befremdlich auf die sexuelle Entwicklung auswirken können, teile ich. Und dennoch ist es Tatsache, dass viele Jugendliche auf Porno-Portalen und Sexseiten unterwegs sind.

Mit der geplanten Einführung der verpflichtenden Altersverifikation wird der Zugang allenfalls erschwert, aber nicht wirksam verhindert. Da wird sich mal eben der Perso vom grossen Bruder „ausgeborgt“ und schon machen die gezogenen Dateien die Runde. Auch das Verschleiern der eigenen IP ist ein Kinderspiel. Mit einem gratis VPN-Tool lässt sich im Handumdrehen von einem anderen Standort auf der Welt dem wilden Treiben zusehen.

Schon immer hat all das, was man den Menschen verbieten will, einen besonderen Reiz. Auch in meiner Jugendzeit, als es das World Wide Web noch nicht gab, machten heimlich Pornoheftchen auf dem Schulhof die Runde. Wer von den Lehrern damit erwischt wurde, hatte ein Problem. Genau wie beim heimlichen Spionieren, wenn sich die Mädels nach dem Sportunterricht in die Umkleidekabine begaben. Die spätere Backpfeife zuhause war nichts im Vergleich zudem, was wir gesehen hatten.

Das Interesse neue Informationen zu erlangen und den Wissendurst zu stillen, ist die Neugierde. Ein angeborener Instinkt, welcher die Grundlage der Motivation und der menschlichen Erfolgseigenschaften darstellt . Die Wissensgier macht auch vor der Sexualität nicht halt und lässt sich auch vor dem 18. Lebensjahr nicht verdrängen.

In Australien arbeitet man aktuell daran, dass Pornoseiten künftig nur mittels Gesichtserkennung, die das Alter des Nutzers nachweisen sollen, besucht werden können.
In Grossbritannien ist das Vorhaben, des Altersnachweises mittels persönlicher Daten erst kürzlich gescheitert. Name und Geburtsdatum in Verbindung mit sexuellen Vorlieben zu verknüpfen, lehnten die Briten mehrheitlich ab.
Die Deutschen nehmen es mit dem Jugendschutz nun derart genau und kündigen ihrerseits ein hartes Durchgreifen an. Dass sich 16 oder 17-jährige Jugendliche in der Bundesrepublik damit ganzheitlich vom Pornokonsum abschotten lassen, wird sich als Irrtum erweisen.

Mehr Aufklärung und endlich zur Kenntnisnahme, dass die immer frühzeitiger einsetzende Geschlechtsreife ein Umdenken erfordert, erachte ich als sinnvoller.

Kinder vor Entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten bzw. Inhalten zu schützen, ist Aufgabe der Eltern, Pädagogen und des Staates.
Für das Internet steht hierfür “Kinderschutz-Software” zu Verfügung, die vor solchen Gefahren warnt. Diese Art von Kindersicherung lässt sich oft gratis downloaden und ohne Vorkenntnisse ganz einfach installieren.


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